BFSG
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – Pflicht zur digitalen Barrierefreiheit ab Juni 2025
Was ist das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung der EU-Barrierefreiheitsrichtlinie (European Accessibility Act). Es verpflichtet Unternehmen, digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.
Das BFSG gilt ab dem 28. Juni 2025 für:
- Online-Shops und E-Commerce-Plattformen
- Banking-Apps und Finanzdienstleistungen
- E-Books und digitale Inhalte
- Websites von Unternehmen mit Publikumsverkehr
Warum ist das BFSG wichtig?
Das BFSG betrifft die meisten Unternehmen mit digitalen Angeboten. Ihr müsst sicherstellen, dass eure Website, Apps und digitale Produkte barrierefrei sind:
- Rechtspflicht: Ab Juni 2025 müssen neue Produkte barrierefrei sein
- Bußgelder: Verstöße können mit Strafen bis zu 100.000 Euro geahndet werden
- Kundenzugang: 10-15% der Bevölkerung haben eine Behinderung
- SEO-Vorteil: Barrierefreie Websites ranken oft besser
Ohne Barrierefreiheit riskiert ihr, Kunden auszuschließen und gegen das Gesetz zu verstoßen.
Beispiel: Müller GmbH
Die Müller GmbH (25 Mitarbeiter, Maschinenbau) betreibt einen Online-Shop für Ersatzteile. Ab Juni 2025 muss der Shop barrierefrei sein.
Was die Müller GmbH umsetzen muss:
- Screenreader-Kompatibilität: Alle Inhalte mit Screenreader lesbar
- Tastaturnavigation: Shop ohne Maus bedienbar
- Kontraste: Mindestens 4,5:1 (WCAG 2.1 Level AA)
- Alternative Texte: Alle Produktbilder mit Beschreibungen
- Formulare: Klare Labels, Fehlerhinweise verständlich
Mit easy ACC prüft die Müller GmbH ihren Shop systematisch und behebt Barrieren.