Datenschutzbeauftragter (DSB)
Pflicht-Rolle bei mehr als 20 Mitarbeitern mit regelmäßiger Datenverarbeitung
Was ist ein Datenschutzbeauftragter?
Ein Datenschutzbeauftragter (DSB) ist eine Person, die euer Unternehmen in Datenschutzfragen berät und die Einhaltung der DSGVO überwacht. Nach Artikel 37-39 DSGVO und § 38 BDSG müsst ihr einen DSB benennen, wenn:
- Mehr als 20 Mitarbeiter ständig mit automatisierter Datenverarbeitung beschäftigt sind
- Ihr besonders sensible Daten verarbeitet (z.B. Gesundheitsdaten)
- Ihr Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) durchführen müsst
Der DSB kann intern (Mitarbeiter) oder extern (Dienstleister) sein.
Warum ist der DSB wichtig?
Der DSB ist gesetzliche Pflicht für die meisten KMU. Er hilft euch:
- Compliance: Ihr erfüllt § 38 BDSG und Art. 37 DSGVO
- Beratung: Der DSB unterstützt bei Datenschutz-Fragen
- Überwachung: Der DSB prüft regelmäßig eure Datenschutz-Maßnahmen
- Ansprechpartner: Betroffene und Behörden können den DSB kontaktieren
Ohne DSB riskiert ihr Bußgelder und habt keinen Ansprechpartner für Datenschutz-Vorfälle.
Beispiel: Müller GmbH
Die Müller GmbH (25 Mitarbeiter, Maschinenbau) verarbeitet Mitarbeiter-, Kunden- und Bewerberdaten. Mehr als 20 Mitarbeiter arbeiten mit diesen Daten (HR, Vertrieb, Verwaltung).
Die Müller GmbH benötigt einen DSB. Da sie keine Datenschutz-Expertise im Unternehmen hat, beauftragt sie einen externen DSB:
- Aufgaben: Beratung, VVT-Prüfung, TOMs-Check, Mitarbeiter-Schulungen
- Kosten: 200 Euro pro Monat (Pauschale)
- Verfügbarkeit: Telefonisch und per E-Mail erreichbar
Der DSB ist bei der Datenschutzbehörde gemeldet und auf der Website der Müller GmbH genannt.
Mit dem kostenlosen DSB-Check prüft die Müller GmbH, ob sie einen DSB benötigt.
Verwandte Begriffe
- DSGVO
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT)
- Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
- Datenpanne