ESG-Reporting

CSRD

Corporate Sustainability Reporting Directive – ESG-Berichtspflicht ab 250 Mitarbeitern

Was ist die CSRD?

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie, die große Unternehmen zur ESG-Berichterstattung verpflichtet. Ab 2024 müssen Unternehmen ab 250 Mitarbeitern detaillierte Nachhaltigkeitsberichte erstellen.

Die CSRD verlangt:

  • ESG-Bericht nach ESRS-Standards (European Sustainability Reporting Standards)
  • Doppelte Wesentlichkeitsanalyse (Inside-out und Outside-in)
  • Lieferketten-Transparenz (inkl. Scope 3 Emissionen)
  • Externe Prüfung des Berichts

Wann gilt die CSRD?

Die CSRD gilt gestaffelt:

  • 2024: Große kapitalmarktorientierte Unternehmen (>500 MA)
  • 2025: Große Unternehmen (>250 MA, >50 Mio. € Umsatz)
  • 2026: Börsennotierte KMU (>10 MA)

Warum ist CSRD auch für KMU wichtig?

Auch wenn ihr unter 250 Mitarbeitern habt, betrifft euch die CSRD indirekt:

  • Lieferanten-Anfragen: CSRD-pflichtige Kunden fragen nach euren ESG-Daten
  • Scope 3: Große Unternehmen müssen ihre gesamte Lieferkette (inkl. euch) erfassen
  • Vorbereitung: Wenn euer Unternehmen wächst, werdet ihr irgendwann CSRD-pflichtig
  • Wettbewerbsvorteil: Wer ESG-Daten liefern kann, gewinnt Kunden

Beispiel: Müller GmbH

Die Müller GmbH (25 Mitarbeiter, Maschinenbau) ist nicht CSRD-pflichtig. Aber ihr Hauptkunde (ein Automobilkonzern mit 5.000 MA) ist CSRD-pflichtig und fragt nach ESG-Daten für seine Lieferkette.

Die Müller GmbH nutzt VSME statt CSRD:

  • Warum VSME? Weniger komplex, aber CSRD-kompatibel
  • Aufwand: 2-3 Tage (vs. 2-3 Wochen bei CSRD)
  • Ergebnis: Der Kunde erhält die benötigten ESG-Daten, die Müller GmbH bleibt Lieferant

Mit easy ESG erstellt die Müller GmbH ihren VSME-Bericht und beantwortet Lieferanten-Anfragen schnell.

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