CSRD
Corporate Sustainability Reporting Directive – ESG-Berichtspflicht ab 250 Mitarbeitern
Was ist die CSRD?
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie, die große Unternehmen zur ESG-Berichterstattung verpflichtet. Ab 2024 müssen Unternehmen ab 250 Mitarbeitern detaillierte Nachhaltigkeitsberichte erstellen.
Die CSRD verlangt:
- ESG-Bericht nach ESRS-Standards (European Sustainability Reporting Standards)
- Doppelte Wesentlichkeitsanalyse (Inside-out und Outside-in)
- Lieferketten-Transparenz (inkl. Scope 3 Emissionen)
- Externe Prüfung des Berichts
Wann gilt die CSRD?
Die CSRD gilt gestaffelt:
- 2024: Große kapitalmarktorientierte Unternehmen (>500 MA)
- 2025: Große Unternehmen (>250 MA, >50 Mio. € Umsatz)
- 2026: Börsennotierte KMU (>10 MA)
Warum ist CSRD auch für KMU wichtig?
Auch wenn ihr unter 250 Mitarbeitern habt, betrifft euch die CSRD indirekt:
- Lieferanten-Anfragen: CSRD-pflichtige Kunden fragen nach euren ESG-Daten
- Scope 3: Große Unternehmen müssen ihre gesamte Lieferkette (inkl. euch) erfassen
- Vorbereitung: Wenn euer Unternehmen wächst, werdet ihr irgendwann CSRD-pflichtig
- Wettbewerbsvorteil: Wer ESG-Daten liefern kann, gewinnt Kunden
Beispiel: Müller GmbH
Die Müller GmbH (25 Mitarbeiter, Maschinenbau) ist nicht CSRD-pflichtig. Aber ihr Hauptkunde (ein Automobilkonzern mit 5.000 MA) ist CSRD-pflichtig und fragt nach ESG-Daten für seine Lieferkette.
Die Müller GmbH nutzt VSME statt CSRD:
- Warum VSME? Weniger komplex, aber CSRD-kompatibel
- Aufwand: 2-3 Tage (vs. 2-3 Wochen bei CSRD)
- Ergebnis: Der Kunde erhält die benötigten ESG-Daten, die Müller GmbH bleibt Lieferant
Mit easy ESG erstellt die Müller GmbH ihren VSME-Bericht und beantwortet Lieferanten-Anfragen schnell.